Beschreibung
"Anders als viele behaupten, kann der Gesetzgeber durchaus Regelungen dafür treffen – zumindest bei den börsennotierten Unternehmen“, sagte Heiner Geißler dem „Hamburger Abendblatt“ vom Mittwoch. „Die Eigentumsrechte stehen dem nicht entgegen.“
Zudem solle man Aktienoptionen im Aktienrecht verbieten. Diese orientierten sich an dem kurzfristigsten Kriterium eines börsennotierten Unternehmens, nämlich am Aktienkurs, kritisierte Geißler. „Und so konzentrieren sich die Vorstände auf die Steigerung des Aktienkurses, was nicht identisch ist mit dem Wohl der Firma.“ Geißler sprach sich zudem für neue Formen der Mitarbeiterbeteiligung aus: „Die Vorstandsetage allein kann keinen wirtschaftlichen Erfolg garantieren. Deshalb sollten die Arbeitnehmer in einer angemessenen Weise am Gewinn der Unternehmen beteiligt werden.“