. . .

AGB Szene1

Seite 4 von 8
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Werbung
auf Werbeträgern der SZENE1 Entertainment GmbH

Bahnhofstraße 2, 4452 Ternberg
im folgenden Szene1 genannt:.

1. Vertragsgegenstand


Gegenstand dieser AGB ist die Platzierung von Werbung auf den von Szene1 angebotenen Werbeträgern. Für alle Aufträge in diesem Bereich gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Datenanlieferung

Als "Material" werden die für die Platzierung notwendigen Informationen, Daten und Dateien, insbesondere Texte und Grafiken bezeichnet. Als "Schaltung" wird die Veröffentlichung des Materials auf den Internetseiten oder die Übermittlung des Materials als E-Mail-Newsletter an die E-Mail Adressen der registrierten Mitglieder bezeichnet.

Für die rechtzeitige Lieferung des Materials - im Regelfall fünf Tage vor dem vereinbarten Schalttermin - in der für den Zweck geeigneten Form gemäß den technischen Richtlinien (www.szene1.at/richtlinien) ist der Auftraggeber verpflichtet. Die Übermittlung an Szene1 kann per E-Mail oder per Post erfolgen. Der Auftraggeber garantiert den technisch einwandfreien Zustand sowie die Virenfreiheit des Materials und der Datenträger und haftet für durch Fehler verursachte Schäden. Übersandte Datenträger oder Dokumente werden grundsätzlich nicht zurückgesendet.

Ein bestimmter Erfolg der Schaltung wird nicht garantiert.

3. Rechtseinräumung und Freistellung

An dem übermittelten Material räumt der Auftraggeber für die Dauer der Schaltung sämtliche dafür erforderlichen Nutzungsrechte ein, insbesondere das Recht zur öffentlichen Wiedergabe im Internet. Die Rechtseinräumung schließt auch das Bearbeitungsrecht ein, soweit Änderungen am Material zur optimalen Umsetzung der Schaltung erforderlich sind.

Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, dass die von ihm über Szene1 geschaltete Werbung und die über Links damit verbundenen Inhalte den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften einschließlich des Urheber- und Markenrechts, des Presserechts, des Strafrechts, des Medienrechts, des Jugendschutzes, des Wettbewerbs- und des jeweiligen Berufsrechts entsprechen. Szene1 ist berechtigt aber nicht verpflichtet die eingesandten Inhalte zu überprüfen und Werbung, die diesen Bestimmungen nicht entspricht, zurückzuweisen und ohne vorherige Abmahnung aus dem Angebot zu nehmen ohne den Vergütungsanspruch zu verlieren. Der Auftraggeber stellt Szene1 darüber hinaus von allen Ansprüchen dritter und Strafen diesbezüglich frei. Diese Freistellungserklärung gilt auch für die angemessenen Kosten einer Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung, die Szene1 bei der Durchsetzung der mit dieser Vereinbarung übertragenen Rechte oder zur Abwehr der Ansprüche dritter entstehen sollten.

4. Probeabzüge und Gewährleistung

Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers geliefert. Der Auftraggeber trägt für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge die Verantwortung. Werden Szene1 innerhalb der gesetzten Frist keine Änderungen mitgeteilt, gilt der Probeabzug als freigegeben.

Mängel sind innerhalb von 2 Tagen ab Beginn der Schaltung zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung von Szene1 als genehmigt. Wird die Werbung zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt nicht oder nicht auftragsgemäß platziert, so verpflichtet sich Szene1, die Schaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachzuholen. Schlagen zwei Nachholversuche fehl, so ist der Auftraggeber zur Preisminderung oder im Falle der Nichterfüllung zum Rücktritt berechtigt. Weitergehende Ansprüche stehen ihm nicht zu. Mängel sind unverzüglich bei Szene1 anzuzeigen.

5. Haftung

Eine Haftung von Szene1 und ihren Erfüllungsgehilfen wird für alle Fälle, die nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen, ausgeschlossen. Eine Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Jede Haftung ist der Höhe nach auf die jeweilige Auftragshöhe begrenzt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für Erfüllung vertragswesentlicher Pflichten. Weiter wird jegliche Haftung ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Darstellung oder Funktion des Online-Werbemittels auf der Fehlerhaftigkeit des vom Auftraggeber oder dessen Erfüllungsgehilfen gelieferten Materials beruht.

6. Rücktritt durch den Auftraggeber

Die kostenfreie Stornierung eines Werbeauftrags ist bis acht Werktage vor dem Beginn der Schaltung möglich. Bei einer späteren Stornierung sind 50% des gebuchten Volumens zu bezahlen. Bei Stornierung einer bereits laufenden Kampagne werden das bereits ausgelieferte Volumen sowie 50% des restlichen Volumens verrechnet.

7. Zahlung, Fälligkeit, Verzug

Maßgeblich für den Preis der Schaltung ist die jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Preisliste (eine Änderung der Preisliste ist vorbehalten). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden auch dann keine Anwendung, wenn Szene1 nicht ausdrücklich widerspricht. Sofern nicht eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist, wird die Zahlung der Vergütung an Szene1 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Zahlt der Auftraggeber in diesem Zeitraum nicht, gerät er mit der ersten Mahnung in Verzug, spätestens jedoch nach 30 Tagen. Der Mahnung steht die Klageerhebung oder die Zustellung eines Mahnbescheids gleich.
Die Zahlung hat binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen.

Mahnungen und Zahlungsverzug:
mit der zweiten Mahnung werden Mahnspesen in der Höhe von 5 % des Rechnungsbetrages verrechnet, jedoch mindestens 5,00 EUR pro Rechnung. Nach der zweiten und zugleich letzten Mahnung wird unsere Rechtsvertretung aktiv, wobei deren Kosten vom Schuldner zu tragen sind. Bei Zahlungsverzug ist Szene1 nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen.

8. Schlussbestimmungen

Die Daten des Kunden werden gespeichert und gemäß den maßgebenden Datenschutzbestimmungen behandelt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist vielmehr durch eine solche einvernehmlich zu ersetzen, die dem gewollten rechtlichen Ergebnis und dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg der Parteien am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Leistungs- und Erfüllungsort ist der Firmensitz von Szene1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, ist - soweit zulässig - Steyr.
TEILEN