Beschreibung
§ 1 In der Zeit vom 7. bis zum 29. Juni 2008 ist der Mann absoluter Herrscher über TV-Gerät und dazugehörige Fernbedienung.
§ 2 In dieser Zeit beschäftigt sich die Frau stumm mit häuslichen Arbeiten außerhalb des Fernsehraumes.
§ 3 Vor jedem Spiel ist dem Mann eine Kiste mit kühlem alkoholhaltigem Bier neben den Fernsehsessel zu stellen, wobei die Betonung auf kühl liegt.
§ 4 Während eines Spieles ist der Frau der Aufenthalt im Fernsehzimmer untersagt. Die Nachlieferung von Knabbereien und Bier ist jedoch möglich.
§ 5 In der Halbzeitpause besteht für die Frau ein 15-minütiges Betretungsrecht um den Aschenbecher zu leeren und leere Getränkeflaschen durch frisch gekühlte volle Flaschen zu ersetzen. Bei Bedarf können diverse Knabbereien gereicht werden. Das Rascheln mit Tüten ist zu unterlassen, ebenso ist der Gebrauch verbaler Kommunikation nicht gestattet.
§ 6 Spätestens 30 Minuten vor Beginn eines Spieles ist dem Mann eine mit Liebe zubereitete Mahlzeit zu reichen.