Beschreibung
Der Begriff Radikaldemokratie (von lat. radix = die Wurzel betreffend und Demokratie) bezeichnet eine Form von Gemeinwesen bzw. Staat, in der die Macht unmittelbar von der Bevölkerung ausschließlich über das Relative Mehrheits-Wahlrecht ausgeübt wird. Statt sich „vertreten“ zu lassen, entscheidet sie selbst alle Gesetze in Volksentscheiden, die nur nach dem Relativen Mehrheits-Wahlrecht beschlossen oder abgelehnt werden können.
Das Vorhandensein aller staatlicher Institutionen, z. B. Schulen, Kindergärten, Armee etc. richtet sich danach. Die Reinform der Radikaldemokratie existierte bis jetzt nicht auf der Welt. Die Rätedemokratie unterscheidet sich insofern davon, als die Räte zwar der relativen Mehrheit unterstehen aber im begrenzten Umfang auch wieder eigene "Ratsvorschläge" abgeben, die ihrerseits damit nicht mehr direkt der relativen Volksmehrheit unterstehen, als mehr nur der Mehrheit im Rat selber.
!!!Aber diese Form gibt es auf Welt nicht!!!!