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Ich fechte meine Prüfung wegen laesio enormis an!

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Name
Ich fechte meine Prüfung wegen laesio enormis an! gegründet am 06.06.2008
Kategorie
Schule / Uni
Members
2
Art der Mitgliedschaft
Bestätigung von Gruppen-Administrator erforderlich
 
Art des Zugriffs
Öffentliche Gruppe

Beschreibung

Schadloshaltung wegen Verkürzung
über die Hälfte

§ 934 ABGB. Hat bei zweiseitig verbindlichen Geschäften ein Teil nicht einmal die Hälfte dessen, was er dem andern gegeben hat, von diesem an dem gemeinen Werte erhalten; so räumt das Gesetz dem verletzten Teile das Recht ein, die Aufhebung und die Herstellung in den vorigen Stand zu fordern. Dem andern Teile steht aber beor, das Geschäft dadurch aufrecht zu erhalten, daß er den Abgang bis zum gemeinen Werte zu ersetzen bereit ist. Das Mißverhältnis des Wertes wird nach dem Zeitpunkte des geschlossenen Geschäftes bestimmt.

Beispiel: Jemand bekommt bei einer Prüfung, die 100 Punkte wert ist, gerademal 40.

Eine Ausnahme besteht, wenn der Erwerber erklärt, die Prüfung zum vereinbarten Prüfungsstoff aus besonderer Vorliebe zu verschieben ( "Liebhaberei" ) , oder ihre wahre Schwierigkeit gekannt hat.

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